Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen des
REFA-Verbandes Bayern ( AGB ) Stand 29.08.2013

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Auftragsverhältnisse zwischen dem REFA-Verband und dem Auftraggeber über die Durchführung von Seminaren soweit sich nicht aus schriftlicher Vereinbarung der Beteiligten etwas anderes ergibt.
Soweit für einzelne Lehrgänge Zugangsvoraussetzungen festgelegt sind, wurden diese nach fachlichen Gesichtspunkten getroffen.
Umfang und Inhalt der Seminare ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Wir behalten uns vor, einen Ersatzreferenten einzusetzen und/oder den Seminarinhalt geringfügig zu verändern. Auch Änderungen von Lehrgangsinhalten und Lehrunterlagen behalten wir uns vor.
Alle Angaben und Berechnungen im Internet erfolgen vorbehaltlich Irrtum und Datenfehler.

Anmeldebedingungen
Anmeldungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen(per Post, E-Mail, Fax). Über Internet kann Online, über die jeweilige Seite des Seminars gebucht werden. Die Online-Buchung besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Formularseiten die bei Eingabefehler eine Korrektur erlauben. Mit der Online-Buchung akzeptieren Sie bewusst die AGBs des REFA-Bayern e.V. Über einer Internetbestellung bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Bestellung über Email zugesandt. Mündliche Anmeldungen werden von REFA lediglich entgegengenommen, um Seminarplätze zu reservieren. Sie müssen vom Teilnehmer umgehend schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag kommt mit Zusendung der Teilnahmebestätigung rechtsverbindlich zustande.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da bei einigen Lehrgängen die Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der Teilnehmer.

Stornobedingungen
Wird eine Anmeldung bei Nichtteilnahme nicht bis 15 Tage vor Seminarbeginn zurückgezogen, ist ein Betrag in Höhe von
50 % der Gebühren sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bei Teilnehmern, die beim Seminar nicht anwesend sind und sich vor Seminarbeginn nicht abgemeldet haben, oder mit Unterbrechungen teilnehmen, ist der Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen, wenn bestimmte Module nicht vereinbart waren.
Bricht ein Teilnehmer ein Seminar aus nachweislich wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen ab, so werden ihm die noch fehlenden Unterrichtsstunden zur Fortsetzung der Ausbildung in einem späteren gleichen Seminar gutgeschrieben. Bricht ein Teilnehmer aus anderen Gründen ein Seminar vorzeitig ab, ohne die Ausbildung fortzusetzen, so ist trotzdem die gesamte Gebühr zu zahlen.
Der REFA-Verband behält sich vor, ausgeschriebene Seminare bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen. Er ist dann verpflichtet, die Teilnehmergebühr ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern sie bereits entrichtet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen
Es gelten nur die Gebühren, die dem Teilnehmer in der Seminarbestätigung genannt werden. Basis sind die in dem für den genannten Seminarzeitraum ausgedruckten Preise im gültigen REFA-Programm.
Die Lehrgangsgebühren sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Ziffer 21b bzw. Ziffer 22a UstG 1980. Bücher und einige andere Lehrmaterialien sind umsatzsteuerpflichtig. Die dafür anfallende Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Gebühren enthalten.
Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu zahlen. REFA ist berechtigt, Bescheinigungen, Zeugnisse bzw. Urkunden erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben.
In den Lehrgangsgebühren sind die Kosten für sämtliche Lehrmittel und Prüfungen (ausgenommen Nachprüfungen) enthalten.
Die Lehrgangsgebühren sind bis Lehrgangsbeginn zu entrichten. Am 1. Unterrichtstag ist ein Nachweis vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Lehrgangsgebühr bezahlt wurde. Ratenzahlung ist auf Antrag möglich.
Besondere Konditionen wie Teilzahlungen oder mögliche Darlehen über Banken sind mit dem Veranstalter zu regeln.
Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren Lehrgangsbesuch ausgeschlossen werden. Schadensersatzforderungen des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich 
– zur regelmäßigen Teilnahme an den besuchten Lehrgängen 
– mit einer Anwesenheitskontrolle einverstanden zu sein 
– die Prüfungsrichtlinien für den von ihm besuchten Lehrgang anzuerkennen (Prüfungsrichtlinien werden dem Teilnehmer
  ausgehändigt oder liegen in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme innerhalb der Geschäftszeiten aus) 
– die Hausordnung am Ort der Lehrgangsveranstaltung anzuerkennen

Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung benötigten Daten werden vertraulich behandelt, und nur zum Zwecke dieser gemäß Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Sinne mangelhafte Bestimmungen durch solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt.

AZAV Teilnehmer
Teilnehmer mit Bildungsgutschein können durch Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die Seminarteilnahme ohne Gebühren stornieren.

REFA- Bayern e. V. 29.08.2013

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