Satzung REFA Bayern e.V.

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Inhaltsverzeichnis:


I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform und Gliederung

§ 2 Zweck des Verbandes

§ 3 Geschäftsjahr, Erfüllungsort, Gerichtsstand

§ 4 Mitgliedschaft

      4.1 Beginn und Ende der Mitgliedschaft, Ehrenmitglieder

      4.2 Rechte und Pflichten der Mitglieder

      4.3 Mitgliedsbeiträge

§ 5 Gemeinnützigkeit

II: DIE ORGANE DES VERBANDES UND DEREN AUFGABEN

§ 6 Organe des Verbandes

§ 7 Die Landes- Delegiertenversammlung

      7.1 Aufgaben der Delegiertenversammlung

      7.2 Einberufung, Vorsitz

      7.3 Durchführung der Delegiertenversammlungen

      7.4 Arten von Delegiertenversammlungen

§ 8 Vorstand des REFA Bayern e. V.

      8.1 Zusammensetzung, Vertretung und Amtsdauer

      8.2 Stimmrecht im Vorstand

      8.3 Ehrenamtlichkeit

      8.4 Aufgaben des Vorstandes

      8.5 Beschränkung der Vollmacht des Vorstandes

      8.6 Amtsfähigkeit

§ 9 Der Beirat

§ 10 Die Delegierten für die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes

§ 11 Die örtlichen Gliederungen des Verbandes

      11.1 Aufgaben der örtlichen Gliederung

      11.2 Organe der örtlichen Gliederung

III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 12 Auflösung des Verbandes

§ 13 Inkrafttreten

Stand: Februar 2018

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