Satzung REFA Bayern e.V.
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Inhaltsverzeichnis:
I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform und Gliederung
§ 2 Zweck des Verbandes
§ 3 Geschäftsjahr, Erfüllungsort, Gerichtsstand
§ 4 Mitgliedschaft
4.1 Beginn und Ende der Mitgliedschaft, Ehrenmitglieder
4.2 Rechte und Pflichten der Mitglieder
4.3 Mitgliedsbeiträge
§ 5 Gemeinnützigkeit
II: DIE ORGANE DES VERBANDES UND DEREN AUFGABEN
§ 6 Organe des Verbandes
§ 7 Die Landes- Delegiertenversammlung
7.1 Aufgaben der Delegiertenversammlung
7.2 Einberufung, Vorsitz
7.3 Durchführung der Delegiertenversammlungen
7.4 Arten von Delegiertenversammlungen
§ 8 Vorstand des REFA Bayern e. V.
8.1 Zusammensetzung, Vertretung und Amtsdauer
8.2 Stimmrecht im Vorstand
8.3 Ehrenamtlichkeit
8.4 Aufgaben des Vorstandes
8.5 Beschränkung der Vollmacht des Vorstandes
8.6 Amtsfähigkeit
§ 9 Der Beirat
§ 10 Die Delegierten für die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes
§ 11 Die örtlichen Gliederungen des Verbandes
11.1 Aufgaben der örtlichen Gliederung
11.2 Organe der örtlichen Gliederung
III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 12 Auflösung des Verbandes
§ 13 Inkrafttreten
Stand: Februar 2018